Rechtsanwalt Rainer Friedl berät und vertritt Unternehmen und Organisationen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung, Informationssicherheit, des Datenschutzes und der angrenzenden Rechtsgebiete.

Die Schwerpunkte sind dabei die Verhandlung, Entwicklung und Überprüfung von Verträgen, Richtlinien und Konzepten, die Kommunikation und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und anderen Beteiligten, die Durchführung von Risikobeurteilungen und Datenschutzfolgenabschätzung, Optimierung von Maßnahmen, Erstellung gutachtlicher Stellungnahmen sowie die Projektunterstützung.

Von zentraler Bedeutung für die Beratungstätigkeiten ist das tiefgehende Verständnis der Zusammenhänge von Informationsverarbeitung und -technik, Algorithmen, Prozessen sowie unternehmerischem Denken und Handeln.